Die Gründer der Flugschule
Wir sind eines der Gründungsmitglieder des Regio Airport Mengen. Seit über 40 Jahren gibt es das Luftfahrtunternehmen und die Flugschule.
Petra Mogg ist berechtigt zur Ausbildung von
- Ultraleichtpiloten -SPL -
- Privatpiloten - LAPL(A)+PPL(A) -
- Berufspiloten - CPL(A) -
- Fluglehrern - FI(A) und CRI(A) - und zum Erwerb
- der Nachtflugberechtigung - NVFR -
- der Instrumentenflugberechtigung - IR(A) -
- der Klassenberechtigung einmotorige Flugzeuge - SEP(A) und
und außerdem Prüferin (Examiner) für Privatpiloten, Berufspiloten, Instrumentenflugberechtigung, Klassenberechtigungen SEP(A), Lehrberechtigung FI(A), CRI(A) und Englisch Level 4.
Sie ist Flugkapitän mit mehr als 30-jähriger Erfahrung.
Also: Lassen Sie sich von Profis zum Profi ausbilden!!!!
Lizenzen/Ausbildung
Folgende Lizenzen und Berechtigungen können Sie bei uns erwerben:
- Ultra Leicht - SPL -
- EASA-PPL ( A )
- LAPL (A)
- CVFR, NVFR
- Sprechfunkzeugnisse (BZF II, I, AZF)
- SEP(A)
- Lehrberechtigungen FI(A) und CRI(A)
Außerdem:
* Befähigungsüberprüfungen SEP(A), IR(A) FI(A), CRI(A)
*Auffrischungsschulungen und Übungsflüge
- Sprachprüfungen Englisch Level 4
- Differenzschulungen
- Alpeneinweisungen
Aktuelle Kurse / Termine:
SPL (UL Lizenz) : Laufend - auch als Ferien-
LAPL(A): Laufend Vollzeit-
PPL(A): Laufend Kurse
Funksprechkurse: BZF II:
BZF I:
FI(A), CRI(A): nach Absprache
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen behalten wir uns das Recht vor, den Kurs bis eine Woche vor Kursbeginn abzusagen.
Anmeldungen ab sofort möglich.
Ausbildungsinformation PPL(A)
Ziel unserer PPL(A)-Lehrgänge ist der Erwerb der Privatpilotenlizenz für Motorflugzeugführer nach FCL-Richtlinien, mit der Musterberechtigung für einmotorige Landflugzeuge ohne Gewichtsbeschränkung, gültig weltweit.
Die Unterschiede zum LAPL(A) sind vor allem der Wegfall der Gewichtsbeschränkung (es können auch Luftfahrzteuge schwerer als 2.000 kg geflogen werden) sowie die Möglichkeit, zusätzliche Berechtigungen wie z.B. die Instrumentenflugberechtigung und Lehrberechtigung, zu eerwerben.
Die PPL(A)-Lizenz kann u.a. auch in eine US-Lizenz oder andere ausländische Lizenz umgeschrieben werden, was bei der LAPL(A) nicht möglich ist.
Voraussetzungen für den Erwerb der PPL(A)
Mindestalter zu Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
Mindestalter für Lizenzerteilung: 17 Jahre
Tauglichkeitszeugnis: Klasse II - Gültigkeit:
- bis zum 40.Lebensjahr: 60 Monate
- bis zum 60. Lebensjahr: 24 Monate
- ab dem 61. Lebensjahr: 12 Monate
Theoretische Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung umfasst ca. 100 Unterrrichtsstunden in den Fächern:
- Navigation
- Meteorologie
- Verhalten in besonderen Fällen
- Aerodynamik
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik)
- Luftrecht
- menschliches Leistungsvermögen
- falls nicht schon vorhanden: zusätzlich Sprechfunkverkehr
Der Unterricht kann als Vollzeitlehrgang, Wochenend-/Abendlehrgang oder Fernlehrgang absolviert werden. Bei Fernlehrgang sind 10 h Nahunterricht erforderlich.
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden, in denen
- mindestens 25 h mit Lehrer
- mindestens 10 h Solo, davon mindestens 5 h Solo-Überland
enthalten sind.
Prüfung:
Theorie und Praxis
Erforderliche Unterlagen:
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
- Kopie Führerschein (oder Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort)
- Kopie Reisepass oder Personalausweis
- 1 Passbild
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg (Kraftfahrtbundesamt)
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart O oder P direkt an das RP Stuttgart - wenn keine ZÜP vorhanden
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
Sämtliche Antragsformulare erhalten Sie bei uns.
Sollten Sie Fragen zu den Unterlagen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gültigkeit / Verlängerung:
Die Gültigkeit der Lizenz ist unbefristet. Sie wird durch die Gültigkeit der eingetragenen Berechtigungen und des Tauglichkeitszeugnisses bestimmt. Der Lizenzinhaber darf die Rechte aus der erteilten Lizenz oder Berechtigung nur ausüben, wenn er die entsprechenden Anforderungen gem. EASA-FCL erfüllt: Flugerfahrung innerhalb der letzten 12 Monate: 12 Flugstunden und 12 Landungen sowie mindestens 1 h Auffrischungsschulung mit Fluglehrer. Diese Anforderungen können auch durch einen Überprüfungsflug mit einem Prüfer ersetzt werden.
Gerne sprechen wir den Ablauf der Ausbildung, die nötigen Formalitäten und Ihre Fragen persönlich mit Ihnen durch.
Stand 01.08.2017 - Änderungen vorbehalten!
Ausbildungsinformation LAPL(A)
Ziel unserer LAPL(A) Lehrgänge ist die Erlangung der Light Aircraft Pilots Lizenz für Motorflugzeugführer. Diese Lizenz gilt für Flüge auf Flugzeugen bis zu 2.000 kg Abfluggewicht mit max. 3 Passagieren innerhalb der EU-Länder, die die EASA-FCL eingeführt haben. Auf der Basis der LAPL(A) kann keine Instrumentenflugberechtigung und keine Lehrberechtigung erworben werden. Eine Erweiterung von LAPL(A) auf PPL(A) ist jedoch ohne weiteres möglich.
Die Ausbildung muss innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen sein. Die durchschnittliche Ausbildungsdauer liegt zwischen 4 und 8 Monaten. Kürzere Ausbildungsdauer (Vollzeitkurs) ist möglich.
Voraussetzungen für den Erwerb der LAPL(A)
Mindestalter zu Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
Mindestalter bei Lizenzerwerb: 17 Jahre
Tauglichkeitszeugnis: LAPL - Gültigkeit:
- bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
- ab dem 41. Lebensjahr: 24 Monate
Theoretische Ausbildung:
ca. 90 Unterrichtsstunden in den Fächern
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Aerodynamik
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik)
- Verhalten in besonderen Fällen
- menschliches Leistungsvermögen
- falls noch nicht vorhanden: zusätzlich Sprechfunkverkehr (BZF II)
Der Theorieunterricht kann als Vollzeitlehrgang, Wochenendlehrgang oder Fernlehrgang absolviert werden. Beim Fernlehrgang sind 10 h Nahunterricht erforderlich. Wir richten uns möglichst nach den Wünschen der Teilnehmer.
Praktische Ausbildung: 30 Flugstunden, davon mindestens 6 h Solo
Prüfung: Theorie und Praxis
Erforderliche Unterlagen:
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- 1 Passbild
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg (Kraftfahrtbundesamt)
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart O oder P direkt an das RP Stuttgart - wenn keine ZÜP vorliegt
- Nachweis über Sorfortmaßnahmen am Unfallort oder Kopie Führerschein
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
Sämtliche Antragsformulare erhalten Sie bei uns.
Sollten Sie Fragen zu den Unterlagen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gültigkeit/Verlängerung:
unbefristet, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- gültiges Tauglichkeitszeugnis
- 12 Flugstunden innerhalb der letzten 24 Monate
- 12 Starts und Landungen innerhalb der letzten 24 Monate
- mindestens 1 Stunde Auffrischungsschulung mit Fluglehrer
Diese Anforderungen können auch durch einen Überprüfungsflug mit einem Prüfer ersetzt werden.
Außerdem: Mit der LAPL(A) dürfen Sie nur Fluggäste befördern, wenn Sie nach Erteilung der Lizenz 10 Flugstunden als PIC auf Fugzeugen oder TMG absloviert haben.
Gerne sprechen wir mit Ihnen den Ablauf der Ausbildung, die nötigen Formalitäten und Ihre persönlichen Fragen unverbindlich mit Ihnen durch.
Stand: 01.08.2017 - Änderungen vorbehalten!
Ausbildungsinformation NVFR - Nachtflugqualifikation
Voraussetzung:
PPL(A) oder CVFR
Ausbildung:
mindestens 5 Flugstunden bei Nacht, in denen enthalten sein muss:
- mindestens 3 Flugstunden mit Fluglehrer
- darin enthalten:
- mindestens 1 h Nachtüberlandflug mit Lehrer
- mindestens 5 Nachtstarts und Nachtlandungen Solo jeweils bis zum
- Stillstand
Prüfung:
keine
Die Nachtflugausbildung kann bei uns leider nur im Frühjahr oder Herbst stattfinden (winterzeit), da in EDTM nach 20:00 LT nicht mehr gestartet und nach 22:00 LT nicht mehr gelandet werden darf.
Stand: 01.08.2017 - Änderungen vorbehalten
Ausbildungsinformation SPL(F) - Ultraleicht-Lizenz, Beiblatt F
Ziel unserer Ausbildung ist der Erwerb der Sportpilotenlizenz, SPL, Beiblatt F (UL-Pilotenlizenz), die zum Fliegen mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen berechtigt.
Die durchschnittliche Ausbildungsdauer liegt zwischen 2 und 6 Monaten. Kürzere Ausbildungszeiten (Vollzeitschulung) sind möglich.
Voraussetzungen für den Erwerb der SPL
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
Mindestalter bei Lizenzerwerb: 17 Jahre
Tauglichkeitszeugnis: LAPL, Gültigkeit:
- bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
- ab dem 41. Lebensjahr: 24 Monate
Theoretische Ausbildung:
ca. 80 Unterrrichtstunden in den Fächern
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik)
- Aerodynamik
- Pyrotechnik
- Verhalten in besonderen Fällen
- menschliches Leistungsvermögen
- falls nicht schon vorhanden: zusätzlich Sprechfunk (BZF II)
Der Theorieunterricht kann mittels Vollzeitlehrgang, Wochenend- und Abendlehrgang oder Fernlehrgang absolviert werden. Bei Fernlehrgang ist Nahunterricht in Pyrotechnik erforderlich.
Prüfung: Theorie und Praxis
Erforderliche Unterlagen:
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL oder höher
- Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Kopie Fahrerlaubnis
- Erklärung über Strafverfahren gem. § 24 III LuftVZO
- Führungszeugnis Belegarrt N
- Ausbildungsmeldung gem. Formblatt
- Farbkopie Reisepass oder Personalausweis
- 2 Passbilder
Sämtliche Antragsformulare erhalten Sie bei uns.
Bei Fragen zu den Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Den Ablauf der Ausbildung, die nötigen Formalitäten und Ihre Fragen besprechen wir gerne unverbindlich persönlich mit Ihnen.
Bei vorhandenen Lizenzen gibt es folgende Erleichterungen:
Trike/Motorschirm/UL-Tragschrauber: 2 Streckenflüge mit Fluglehrer > 200 km (bei UL-Tragschrauber > 50 km), praktische Prüfung
Segelflug, Hubschrauber: mindestens 10 Flugstunden, davon 5 h solo, 2 Streckenflüge > 200 km mit Fluglehrer, praktische Prüfung
LAPL(A), PPL(A), SPL-TMG: mindestens 1,5 Flugstunden und mindestens 3 Alleinstarts, praktische Prüfung mit Ausbildungsleiter der Flugschule
Außerdem: Passagiere dürfen nur mit eingetragener Passagierflugberechtigung mitgenommen werden. Dies setzt voraus: 5 Überlandflüge nach Lizenzerwerb, davon mindestens 2 Überlandflüge > 200 km mit Fluglehrer, praktische Prüfung mit Fluglehrer, die auf dem 2. Überlandflug erfolgen kann.
Gültigkeit / Verlängerung:
unbefristet, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- gültiges Tauglichkeitszeugnis LAPL oder höher
- 12 Flugstunden innerhalb der letzten 24 Monate
- 12 Starts und Landungen innerhalb der letzten 24 Monate
- 1 mindestens 1-stündiger Übungsflug mit Fluglehrer
Stand: 01.08.2017 - Änderungen vorbehalten!
Umschulungen/Erweiterungen
Folgende Umschulungen / Erweiterungen können Sie in unserer ATO absolvieren:
von auf
LAPL(A) EASA-FCL-PPL(A)
LAPL(S) / SPL EASA-FCL-PPL(A)
LAPL(S) / SPL + TMG EASA-FCL-PPL(A)
PPL(H) EASA-FCL-PPL(A)
LAPL(S) / SPL + TMG LAPL(A)
LAPL(H) LAPL(A)
UL / SPL LAPL(A) + PPL(A)
Über die persönlich auf Sie abgestimmten Voraussetzungen, Ausbildungsumfang und Kosten können Sie sich gerne unverbindlich bei uns informieren und beraten lassen.
Ausbildungsinformation -
Lehrberechtigung FI(A)
Ziel unserer FI(A)-Lehrgänge ist, den Teilnehmern die entsprechende Ausbildung für die Durchführung der theoretischen und praktischen Ausbildung zum Erwerb der LAPL(A), PPL(A), Klassen- oder Musterberechtigung für SE und soweit zutreffend, einer Nachtflug- und Kunstflugberechtigung zu vermitteln. Somit dient der Lehrgang dazu:
- Die technischen Kenntnisse auszufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen
- den Lehrgangsteilnehmer in der Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrrichts auszubilden
- sicherzustellen, dass die fliegerischen Fähigkeiten des Lehrgangsteilnehmers einem ausreichend hohen Standard entsprechen; und
- dem Lehrgangsteilnehmer die Grundlsgen für die Durchführung der Grundausbildung, sowie die Anwendung dieser für die Ausbildung zum Erwerb der o.a. Lizenzen und Brechtigungen zu vermitteln.
Voraussetzungen für den Erwerb der FI(A)
Mindestalter zu Beginn der Ausbildung: 18 Jahre
Lizenz: mindestens die Lizenz und Berechtigung als PIC, für die Flugunterricht erteilt werden soll
Flugerfahrung:
- mindestens 15 h als Pilot auf der Luftfahrzeugklasse oder dem Luftfahrzeugmuster, auf dem Flugunterricht erteilt werden soll (davon maximal 7 h in einem FSTD dieser Klasse oder dieses Musters möglich) oder
- bestandene Kompetenzbeurteilung für diese Lehrberechtigungskategorie auf dieser Luftfahrzeugklasse oder diesem Luftfahrzeugmuster
- mindestens 10 h Instrumentenflugausbildung (davon maximal 5 h im FSTD möglich)
- mindestens 20 h VFR-Überlandflug als PIC in der entsprechenden Luftfahrzeugklasse
- CPL-Inhaber oder
- PPL(A)-Inhaber und - ausser bei FI(A) nur für LAPL(A) - theoretische CPL(A)-Kenntnisse, festgestellt durch den Ausbildungsleiter oder Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem CPL(A)-Theorielehrgang und mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen oder TMGs, davon mindestens 150 h als PIC
- mindestens 30 h auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, davon mindestens 5 h innerhalb derr letzen 6 Monate vor dem Vorab-Testflug (s.u.)
- Überlandflug mit mindestens 540 km (300 NM) als PIC mit mindestens 2 Landungen bis zum vollständigen Stillstand auf 2 verschiedenen Flugplätzen
- Vorab-Testflug mit einem dazu berechtigten Fluglehrer oder Prüfer zur Feststellung der Eignung für die Absolvierung des Lehrgangs gemäß der Befähigungsüberprüfung für Klassen- und Musterberechtigungen gem. FCL Anlage 9
Theoretische Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 125 Unterrichtstunden mit folgenden Themen:
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Verwaltungsangelegenheiten für die Ausbildung
- Vorbereitung von Ressourcen
- Schaffung eines Klimas, das das Lernen fördert
- Wissen darlegen
- Integration von Bedrohungs- und Fehlermanegement (Threat and Error Management-TEM) und effektives Arbeiten als Besatzung (Crew Resource Management - CRM)
- Zeiteinteilung für das Erreichen der Ausbildungsziele
- Erleichterung des Lernens
- Bewertung der Teilnehmerleistung
- Überwachung und Überprüfung der Fortschritte
- Auswertung der Ausbildungssitzungen
- Bericht über Ergebnisse
Der Unterricht kann als Vollzeitlehrgang oder Wochenendlehrgang absolviert werden.
Praktische Ausbildung:
Die Praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden, davon 25 h mit Lehrer
Prüfung: Theorie und Praxis
Die theoretische Prüfung erfolgt als mündliche Prüfung zusammen mit der praktischen Prüfung.
Gültigkeit / Verlängerung:
Die FI(A) gilt 3 Jahre. Für die Verlängerung müssen mindestens 2 der folgenden Anforderungen erfüllt sein:
- mindestens 50 h Flugunterricht
- Fluglehrerfortbildungslehrgang
- Kompetenzbeurteilung - diese ist bei jeder 2. Verlängerung notwendig
Gerne sprechen wir den Ablauf der Ausbildung, die nötigen Formalitäten und Ihre Fragen persönlich mit Ihnen durch.
Stand: 01.08.2017 - Änderungen vorbehalten
Ausbildungsinformation
CRI(A) - Lehrberechtigung für
Klassenberechtigung SEP(A)
(FCL.905-940.CRI)
Ziel unserer CRI(A)-Lehrgänge ist, Inhabern von Pilotenlizenzen für Flugzeuge, die nicht FI(A) sind und über mehr als 300 h als Pilot auf Flugzeugen verfügen, die notwendigen Fähigkeiten für den Erwerb einer CRI(A)-Berechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten zu vermitteln.
Voraussetzungen für den Erwerb der CRI(A)
Mindestalter zu Beginn der Ausbildung: 18 Jahre
Lizenz: Mindestens die Lizenz und Berechtigung als PIC, für die Flugunterricht erteilt werden soll
Flugerfahrung:
- mindestens 15 h als Pilot auf der Luftfahrzeugklasse oder dem Luftfahrzeugmuster, auf dem Flugunterricht erteilt werden soll (davon maximal 7 h in inem FSTD dieser Klasse oder dieses Musters möglich) oder
- bestandene Kompetenzbeurteilung für diese Lehrberechtigungskategorie auf dieser Luftfahrzeugklasse oder diesem Luftfahrzeugmuster
- 300 h als Pilot auf Flugzeugen
Theoretische Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 35 Unterrichtsstunden mit folgenden Themen:
- Verwaltungsangelegenheiten für die Ausbildung
- Vorbereitung von Ressourcen
- Schaffung eines Klimas, das das Lernen fördert
- Wissen darlegen
- Bedrohungs- und Fehlermanagement (Threat and Error Management-TEM) und effektives Arbeiten als Besatzung (Crew Resource Management-CRM)
- Zeiteinteilung für das Erreichen der Ausbildungsziele
- Erleichterung des Lernens
- Bewertung der Teilnehmerleistung
- Überwachung und Überprüfung der Fortschritte
- Auswertung von Ausbildungssitzungen
- Bericht der Ergebnisse
Der Unterricht kann als Vollzeitlehrgang oder Wochenendlehrgang absolviert werden.
Praktische Ausbildung: Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 3 Flugstunden mit Lehrer
Prüfung: Theorie und Praxis
Die theoretische Prüfung erfolgt als mündliche Prüfung zusammen mit der praktischen Prüfung.
Der Prüfer wird nicht von der zuständigen Behörde bestimmt.
Gültigkeit / Verlängerung
Die CRI(A) ist 3 Jahre gültig. Für die Verlängerung müssen mindestens 2 der 3 Anforderungen erfüllt werden:
- mindestens 10 h Flugunterricht
- Fluglehrerfortbildungslehrgang
- Kompetenzbeurteilung - bei jeder 2. Verlängerung zwingend
Gerne sprechen wir den Ablauf der Ausbildung, die nötigen Formalitäten und Ihre Fragen persönlich mit Ihnen durch.
Stand: 01.08.2017 - Änderungen vorbehalten
Ausbildungsinformation
Flugfunkzeugnis BZF II -
deutsch
Ziel unserers BZF II - Lehrgangs ist der Erwerb des Sprechfunkzeugnisses deutsch zur Teilnahme am Flugfunkverkehr nach Sichtfluregeln
Voraussetzungen
Mindestalter bei Lizenzerwerb: 15 Jahre
Theoretische Ausbildung (ca. 10 Unterrichtsstunden)
- rechtliche Grundlagen des beweglichen Flugfunkdienstes im nationalen und internationalen Bereich
- die wichtigtsten Bestimmungen über Zulassung und Genehmigung von Funkanlagen des beweglichen Flugfunkdiesnstes
- Betriebsverfahren für den Sprechfunkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst
- Anwendung des Not- und Dringlichkeitsverfahrens im Sprechfunkverkehr des beweglichen Flugfunkdienstes
- die wichtigsten Bestimmungen und Betriebsverfahren aus dem Bereich der Flugsicherung
- Flugsicherungssystem und Luftraumorganisation in Deutschland einschließlich Such- und Rettungsdienst
- DurchführungsVO (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26.09.2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der DVO (EG) Nr. 1035/2011 sowie der VOen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1797/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010 in der jeweils gültigen Fassung, einschließlich der LuftVO, soweit sie für Flüge nach Sichtflugregeln zur Anwenduing kommt
- Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge für Flüge nach Sichtflugregeln einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen
- Funknavigation bei Flügen nach Sichtflugregeln
Praktische Ausbildung (ca. 10 Unterrrichtsstunden)
- Vorbereitung eines Fluges nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist
- Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache unter Verwendung der für einen Flug nach Sichtflugregeln festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren und Abkürzungen einschließlich Not- und Dringlichkeitsverfahren
Prüfung
Nach Abschluß der Ausbildung ist eine Flugfunkprüfung bei der zuständigen Prüfungsbehörde abzulegen
Benötigte Unterlagen
beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Gültigkeit
unbegrenzt
Bei weniger als 4 Lehrgangsteilnehmern behalten wir uns vor, den Lehrgang 1 Woche vor Lehrgangsbeginnn abzusagen.
Stand: 01.07.2018 - Änderungen vorbehalten