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Information UL - Schein
Aerodynamisch gesteuert
I. Voraussetzungen
1. Tauglichkeitszeugnis Klasse II
2. Funksprechzeugnis BZF II - kann an unserer Schule erworben werden.
3. Mindestalter Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
Lizenzerwerb: 17 Jahre
II. Theoretische Ausbildung
mind. 60 Unterrichtsstunden
ca 6 h - Luftrecht und Luftverkehrsvorschriften
ca 4 h - Flugsicherung
ca 10 h - Grundlagennavigation
ca 12 h - Flugnavigation
ca 12 h - Meteorologie
ca 2 h - Technik: Instrumentenkunde
ca 2 h Motorenkunde
ca 6 h Flugzeugkunde
ca 6 h - Aerodynamik
ca 2 h - Verhalten in besonderen Fällen
ca 3 h - Menschliches Leistungsvermögen
III. Praktische Ausbildung
mind. 30 Flugstunden, darin müssen enthalten sein:
- 2 Überlandflüge von mehr als 200 km mit Fluglehrer und mit Zwischenlandung
- 5 Flugstunden als Alleinflugzeit
- An- und Abflüge zu verschiedenen Flugplätzen
- 3 Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Einweisung zur Beherrschung des Flugzeuges in besonderen Flug-
- zuständen, in das Verhalten bei Notfällen und bei Unfällen
IV. Prüfung
Nach Abschluss der Ausbildung sind eine theoretische und praktische Prüfung vor der Erlaubnisbehörde (DAeC) abzulegen.
V. Benötigte Unterlagen
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart N
- Erklärung über die Staatsangehörigkeit
- 3 Passbilder
- Tauglichkeitszeugnis Klasse II
- Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Kopie des Flugfunkzeugnisses
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