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Information PPL-N
(bis 750 kg Abfluggewicht)
I. Voraussetzungen
- Tauglichkeitszeugnis Klasse II
- Funksprechzeugnis BZF II - kann an unserer Schule erworben werden.
- Mindestalter:
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Ausbildungsbeginn:
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16 Jahre
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Lizenzerwerb:
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18 Jahre
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Gültigkeit:
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5 Jahre
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II. Theoretische Ausbildung
mind. 70 Unterrichtsstunden
- Luftrecht und Luftverkehrsvorschriften ca. 8 h
- Flugsicherung ca. 6 h
- Grundlagennavigation ca. 8 h
- Flugnavigation ca. 12 h
- Meteorologie ca. 10 h
- Technik: Instrumentenkunde ca. 5 h
- Motorenkunde ca. 5 h
- Flugzeugkunde ca. 5 h
Aerodynamik ca. 4 h
- Verhalten in besonderen Fällen ca. 4 h
- Menschl. Leistungsvermögen ca. 3 h
III. Praktische Ausbildung
- mind. 30* bzw. 35 Flugstunden, davon 10 h Alleinflug
- Navigationsdreiecksflug über mehr als 270 km mit Zwischenlandung auf einem mind. 100 km entfernten Flugplatz und einer weiteren Zwischenlandung (Auswertung des Fluges mit Barogramm).
- Einweisung zur Beherrschung des Flugzeuges in besonderen Flugzu-
- ständen, in das Verhalten bei Notfällen und bei Unfällen
- praktischer Gebrauch von Funknavigationsgeräten
- die praktische Ausbildung wird nach Vereinbarung individuell durchgeführt.
IV. Prüfung
- Nach Abschluss der Ausbildung sind eine theoretische und praktische Prüfung vor der Erlaubnisbehörde abzulegen.
V. Kosten
VI. Benötigte Unterlagen
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Erklärung über schwebende Strafverfahren und Antrag auf ein
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart O oder P
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister oder Antragsbestätigung
- Bescheinigung - Sofortmaßnahmen am Unfallort – oder Kopie des Führerscheins
- Bei Minderjährigen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Änderungen vorbehalten. Alle Preise zzgl. MwSt.
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