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Information PPL-A
I. Voraussetzungen
- Tauglichkeitszeugnis Klasse III
- Funksprechzeugnis BZF II - kann an unserer Schule erworben werden.
- Mindestalter Ausbildungsbeginn: 17 Jahre
Lizenzerwerb: 18 Jahre
II. Theoretische Ausbildung
mind. 80 Unterrichtsstunden
- Luftrecht und Luftverkehrsvorschriften ca. 8 h
- Flugsicherung ca. 10 h
- Grundlagennavigation ca. 8 h
- Flugnavigation ca. 15 h
- Meteorologie ca. 10 h
- Technik: Instrumentenkunde ca. 6 h
- Motorenkunde ca. 6 h
- Flugzeugkunde ca. 6 h
- Aerodynamik ca. 4 h
- Verhalten in besonderen Fällen ca. 7 h
III. Praktische Ausbildung
mind. 35* bzw. 40 Flugstunden
- 60 Starts und Landungen, davon 10 Alleinstarts und -landungen auf 3 fremden Flugplätzen
- Navigationsdreiecksflug über mehr als 300 km mit Zwischenlandung auf einem mind. 100 km entfernten Flugplatz und einer weiteren Zwischenlandung (Auswertung des Fluges mit Barogramm)
- 5 Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Einweisung zur Beherrschung des Flugzeuges in besonderen Flugzuständen, in das Verhalten bei Notfällen und bei Unfällen
- praktischer Gebrauch von Funknavigationsgeräten
- 2 An- und Abflüge auf Verkehrsflughäfen mit Fluglehrer
- Höhenflug von mehr als 1.800m ( 6000ft ) über der Erdoberfläche
- Mind. 10 bzw. 15 Alleinflugstunden
* Die praktische Ausbildung wird nach Vereinbarung individuell durchgeführt. Wird die Schulung innerhalb von 5 Monaten beendet, genügen 35 Flugstunden.
IV. Prüfung
Nach Abschluß der Ausbildung sind eine theoretische und praktische Prüfung vor der Erlaubnisbehörde abzulegen.
V. benötiget Unterlagen
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart O oder P
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Bescheinigung - Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Geburtsurkunde
- 3 Passbilder
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